Klimaneutral Heizen - Wunschdenken oder bald Realität?

Laut Bundeswirtschaftsministerium machen Wärmepumpen weniger als Drei Prozent bei der Heizung in deutschen Haushalten aus. Von ungefähr 41 Mio. heizen etwa 50 Prozent mit Erdgas und ungefähr jeder vierte mit Heizöl.

Ab 2024 sollen nun neue Regeln gelten, insbesondere für den Bau und die Reparatur von Heizungen. Die Bundesregierung hat dazu Details festgelegt. Welche das genau sind und welche Ausnahmen gelten haben wir Euch kurz und bündig zusammengefasst.  

Darum geht es konkret:

Bis spätestens 2045 hat sich Deutschland dazu gesetzlich verpflichtet klimaneutral zu werden. Um das zu erreichen, soll bis dahin u.a. der Bereich Gebäudewärme vollständig ohne fossile Energieträger auskommen. Daher gilt für ab 2024 neu eingebaute Heizungen, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Ausnahmen und Übergangsfristen:

Was passiert, wenn eine alte Heizung nach 2024 kaputtgeht? Für diesen Fall wird es laut dem Gesetzentwurf Übergangsfristen geben. Die vereinbarte 65 % -Regel für den Einbau neuer Heizungsanlagen wird außerdem nicht für Hausbesitzer gelten, die über 80 Jahre alt sind. Das neue Recht greift erst, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird. Doch auch hier gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren.  

Fördermöglichkeiten:

Der Einbau von Wärmepumpen wird aktuell mit bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert. Diese 40 % setzen sich aus der Grundförderung (25 %), dem Zuschuss für den Heizungstausch (10 %) sowie der Installation von Wasser- und Erdwärmepumpe (5 %) zusammen. Zu weiteren angedachten Fördermöglichkeiten ist noch wenig bekannt. Genaue Festlegungen gibt es noch nicht. Allerdings soll ärmeren Menschen beim Austausch umfassend mit Fördergeld geholfen werden.

Insgesamt will die Bundesregierung mit dem Gesetz mehr Initiative schaffen. So soll bei einem Heizungstausch auf erneuerbare Energie gesetzt werden, um den Klimaschutz auch im Wohnbereich voranzutreiben.

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